Allgemeines

  • Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen.
  • Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Auftragserteilung

  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.
  • Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten erteilt die wir für notwendig halten. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
  • Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn sich bei der Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Das gleiche gilt, wenn ein vom Kunden angegebener Reparaturhöchstpreis überschritten wird. Der Kunde ist in diesen Fällen zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.

Reparaturdurchführung

  • Wir sind berechtigt die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen. Reparaturkosten und Zahlung
  • Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach Zeitaufwand und dem verwendeten Material berechnet. Die Kosten bestimmter typischer Reparaturen werden nach Pauschalen berechnet.
  • Kostenpflichtig reparierte Geräte werden gegen bei Abholung gegen Barzahlung der Reparaturkosten zurückgegeben. Für Geschäftskunden bieten wir die Bezahlung auf Rechnung innerhalb von 5 Tagen an.

Wasser- und Staubdichtigkeit

  • Geräte, die nach IEC Norm 60529 unter IP67 oder IP68 klassifiziert sind, gelten als Spritzwasser und Staub geschützt und wurden unter kontrollierten Laborbedingungen getestet. Der Schutz vor Spritzwasser und Staub ist aber nicht dauerhaft und kann mit der Zeit als Resultat von normaler Abnutzung geringer werden, ebenso verhält es sich nach einer Reparatur, d.h. Geräte nach IP67 und IP68 sind nicht mehr so wasser- und staubfest wie zuvor, weshalb eine Garantie ausgeschlossen ist.

Ansprüche auf Nacherfüllung bei kostenpflichtigen Reparaturen

  • Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen, verjähren innerhalb von einem Jahr.
  • Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Reparaturvertrag zurücktreten.
  • Wir haften nicht für Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden. Unsachgemäß ist jedenfalls, was den Angaben des Herstellers widerspricht.
  •  Bei kostenpflichtigen Reparaturen bestehen 6 (sechs) Monate Garantie auf die tatsächlich ausgetauschten Ersatzteile. Ausgeschlossen hiervon sind etwaige Folgeschäden.

Haftung

  • Wir haften dem Kunden nur dann auf Schadenersatz, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist in diesen Fällen auf €500,00 (fünfhundert) begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

Datensicherung

  • Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für den Datenbestand auf dem Gerät. Für die Datensicherung vor der Reparatur ist allein der Kunde verantwortlich. Auch die Wiederherstellung des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

Garantie

  • Es besteht ausschließlich für Teile die von uns ersetzt wurden eine Garantie von 6 Monaten. Nach unserer Reparatur kann der Hersteller seine Garantieansprüche ablehnen.

Zubehör

  • Grundsätzlich nehmen wir kein Zubehör an. Sollten wir zu Überprüfungszwecken das Zubehör einbehalten, muss dies auf dem Abholschein vermerkt werden.

Aufbewahrung und Abholung

  • Wir sind berechtigt reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises wie z.B. Personalausweis oder Reisepass auszuhändigen.
  • Werden Reparaturgeräte, die in Baden-Baden persönlich abgegeben wurden, nicht innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten i.H.v. 2,- (zwei) EURO pro Werktag. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für das Abhandenkommen oder Beschädigungen des Reparaturgegenstandes, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird das Gerät nach insgesamt 8 Wochen nach Benachrichtigung der Fertigstellung nicht abgeholt oder übersteigen die Lagerkosten nach unserer Beurteilung den Zeitwert des abzüglich der Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Das Gerät wird dann fachgerecht entsorgt.

Reparaturtermine

  • Bei der Reparatur Ihres Smartphones können unvorhersehbare Fehler zum Vorschein kommen wie z.B. deformierte innere Rahmen, Flexkabelbrüche, abgebrochene Schraubenhalterungen, kleine Ersatzteile wie z.B. UV-Filter, die durch einen Glasbruch nicht mehr vorhanden sind, und daher ist eine Abholung Ihres Gerätes erst nach unserem „Abholbereit Anruf“ möglich.
  • Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.